Das Staatsrecht beinhaltet die Rechtsnormen, die die Grundlagen des Staates, den Aufbau und die Tätigkeit der obersten Staatsorgane sowie die Grundrechte der Bürger gegenüber dem Staat bestimmen. Es regelt die grundlegenden Prinzipien, auf denen ein Staatswesen beruht wie die Entscheidungen für die parlamentarische Demokratie, den bürgerlichen Rechtsstaat oder den Sozialstaat, die Organisation des Staatswesens, aber im Besonderen auch das Verhältnis des Staates zum Bürger durch die Festlegung von Grundrechten wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Berufsfreiheit, die Eigentumsfreiheit usw. (vgl. H. Maurer, Staatsrecht I, 6. Aufl., München 2010, § 1 Rn. 29 / 32).

Das Staatsrecht ist in erster Linie in der Verfassung, d.h. in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz, enthalten, die sich als Grundordnung des Staates darstellt. Die Rechtsordnung ist als Stufenbau konzipiert, so dass sich sämtliche Rechtsakte auf die Verfassung zurückführen lassen müssen. Dies gilt etwa sowohl für Gesetze wie auch für Verwaltungsakte und Urteile. Neben der Bundesverfassung gibt es auch Landesverfassungen wie die Verfassung des Freistaates Bayern.

Wird der Bürger in seinen Grundrechten verletzt, beispielsweise durch eine unverhältnismäßige gerichtliche Anordnung oder einen rechtswidrigen Verwaltungsbescheid, kann er verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe wie eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Anspruch nehmen. Bevor diese aber zulässig ist, muss von wenigen Ausnahmen abgesehen der fachgerichtliche Rechtsweg ausgeschöpft werden. Hierzu gehört regelmäßig auch die Erhebung einer einfachgesetzlich vorgesehenen Anhörungsrüge. In Bayern gibt es zudem den Rechtsbehelf einer Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der von jedermann erhoben werden kann und mit dem landesrechtliche Gesetze, Verordnungen und Satzungen auf ihre Konformität mit den Grundrechten der Bayerischen Verfassung überprüft werden können. Auf derartige Verfassungsrechtsbehelfe legt die Kanzlei für Staats- und Verwaltungsrecht einen ihrer Schwerpunkte.

Nicht zu vergessen ist auch das immer bedeutsamer werdende Gemeinschaftsrecht, unter dessen Einfluss die nationale Rechtsordnung aufgrund übertragener nationaler Hoheitsgewalt steht. Das Europarecht fällt ebenfalls vollumfänglich in das Kanzleiprofil.